Informationen zur iPad-Leihe

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, sehr geehrte Eltern bzw. Erziehungsberechtigte,
durch unseren Schulträger, den Landkreis Mainz-Bingen, wurden am 31. August 2020 fast 1100 iPads an unsere Schülerinnen und Schüler verteilt. Zuvor erhielten alle Lehrkräfte ihre eigenen iPads.



Einen Leitfaden zur Einrichtung und zum Kennenlernen der neuen Geräte finden sie hier.
Die Teilnahme am iPad-Leihverfahren ist für alle freiwillig. Eltern, die ihre Kinder bisher noch nicht angemeldet haben, können das nachholen.
Das iPad bietet zahlreiche Vorteile, gerade in den schwierigen „Corona-Zeiten“. Die Ausleihgebühr für ein iPad der 7. Generation (Modell: 2019, Speicher: 128 GB) mit Logitech-Stift und Schutzhülle beträgt 7,-€ pro Monat.
Um das iPad noch zu erhalten, müssen sich Eltern bzw. Erziehungsberechtigte oder volljährige Schülerinnen und Schüler anmelden. Die Anmeldung für das Leihverfahren sollte am besten per E-Mail erfolgen. Geben Sie im Betreff „iPad Gym Oppenheim – [Name,Vorname]“ an. Es gilt das Prinzip, dass diejenigen zuerst ein Leihtablet erhalten, die sich zuerst angemeldet haben. Eine Abgabefrist für einen Antrag gibt es nicht (mehr).
Die wichtigsten Fragen und Antworten hat der Landkreis Mainz-Bingen auf seiner Homepage zusammengestellt. Bitte klicken Sie dazu hier.
Haben Sie Fragen oder Anregungen zur iPad-Ausleihe? Bitte kontaktieren Sie die zuständigen Ansprechpartner unseres Schulträgers per E-Mail
Unterlagen zur iPad-Ausleihe
Um ein digitales Endgerät für Ihre Tochter oder Ihren Sohn zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte durchführen:
- Drucken Sie die Nutzungsvereinbarung aus und unterschreiben Sie diese an den entsprechenden Stellen.
- Drucken und füllen Sie das SEPA-Lastschriftmandat aus und unterschreiben Sie dieses ebenfalls an den entsprechenden Stellen. Eltern von Schülerinnen und Schülern für die Lernmittelfreiheit besteht, benötigen das SEPA-Lastschriftmandat nicht. Hier ist ein entsprechender Nachweis für die Lernmittelfreiheit beizulegen. (Bewilligung von Gewährung von Lernmittelfreiheit vom …)
- Senden Sie die Nutzungsvereinbarung, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. den Nachweis der Lernmittelfreiheit möglichst zeitnah an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zurück. Verwenden Sie hierzu bitte die zweite Seite des SEPA-Lastschriftmandat. Gerne können Sie die Dokumente auch in digitaler Form an diese Adresse senden.
Die Tablets werden über die Kreisverwaltung Mainz-Bingen beschafft, die Auslieferung der Geräte für die Schülerinnen und Schüler findet über die jeweilige Schule in Absprache mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen statt. Die Ausleihgebühr ist ab dem Monat der Aushändigung fällig und wird entsprechend via SEPA-Lastschriftmandat belastet.
iPad - Einsatz am Gymnasium Oppenheim
Unser schuleigenes Medienkonzept sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 mit digitalen Endgeräten (iPads) im Unterricht immer mehr und öfter arbeiten. Dabei ersetzen iPads keine grundlegenden Kulturtechniken, sondern unterstützen und bündeln verschiedene Lernkanäle und Medien. Unsere Lehrkräfte werden in den kommenden Monaten intensiv im Umgang mit iPads geschult. Alle Fachbereiche haben beispielsweise eigene Medienbeauftragte benannt. Das sind besonders technikaffine Lehrkräfte, die gute und sinnvolle Apps, ausgezeichnete Unterrichtssequenzen bzw. -ideen oder auch lohnenswerte Internetquellen sammeln und allen Fachlehrkräften weiterleiten. Wir streben an, dass in einigen Unterrichtsfächern digitale Schulbücher bzw. Lehrwerke traditionelle Printmedien ersetzen. Das ist im kommenden Schuljahr 2020/2021 jedoch noch nicht möglich. Gleichwohl bieten bereits jetzt zahlreiche Schulbuchverlage die Möglichkeit, das Lehrbuch auch als digitale pdf – Version auf einem iPad (mittels eines Codes im Buch) zu installieren. Kostenfrei. Damit könnten beispielsweise Unterrichtbücher im Spind in der Schule aufbewahrt werden. Zu Hause könnte man die pdf-Ausgabe des Buches benutzen. Schwere Schulranzen könnten damit der Vergangenheit angehören. Aber richtige digitale Lehrbücher können natürlich in Zukunft noch viel mehr. Sie werden beispielsweise Videos, 3D-Abbildungen, Apps oder auch digital ausfüllbare Arbeitsblätter integrieren und zugleich Optionen zum Überprüfen des Lernfortschritts anbieten.
Die Leih-iPads des Schulträgers sind so konfiguriert, dass sie das schnelle W-LAN in den kreiseigenen Schulgebäuden und auf dem Schulgelände nutzen können.
Sollte es auch im kommenden Schuljahr zu Phasen mit Fernunterricht (für einzelne Lerngruppen, ganze Klassen oder sogar die gesamte Schule) kommen, so ist der Unterricht über unsere schuleigene Lernplattform wieder besonders wichtig. Mit iPads haben Schülerinnen und Schüler nun ein eigenes Endgerät, mit dem die Aufgaben bearbeitet werden können. Selbst Videochats sind über Kamera und Mikrofon möglich.
Auch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern unserer Jahrgangsstufen 5 und 6 können ein iPad beim Schulträger leihen und über die Schule erhalten. Allerdings ist bisher das Mitbringen von iPads in den Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 nur dann erlaubt, wenn es Lehrkräfte ausdrücklich erlauben. Möglicherweise entscheidet die Gesamtkonferenz im Laufe des Schuljahres 2020/2021 aber neu.
Je höher der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit kreiseigenen iPads in einer Klasse oder in einem Kurs ist, umso intensiver und erfolgreicher können die Geräte mit Mehrwert eingesetzt werden. Diese Erfahrungen haben bereits viele Lehrkräfte an Pilot-Schulen gemacht. Es ist nur für wenige Unterrichtssituationen gut vorstellbar, dass eine Lehrkraft den gleichen Unterrichtsinhalt, die gleichen Lernziele in der gleichen Zeit für Schülerinnen und Schüler mit iPads des Kreises, für Schülerinnen und Schüler mit anderen, privaten Endgeräten (bspw. Android-Tablets, Laptops, Handys) und für solche ganz ohne technische Hilfsmittel vermitteln kann. Das sogenannte „Bring-Your-Own-Device“ (BYOD) birgt zahlreiche Gefahren und stellt vor allem für die IT-Sicherheit der Schulen ein Risiko dar.
Dennoch erlauben wir am Gymnasium zu St. Katharinen ausnahmsweise Schülerinnen und Schülern der 12. und 13. Klassen (im Schuljahr 2020/2021), eigene iPads im Unterricht mitzubringen und zu benutzen. Geräte mit Telefonfunktion („Cellular“) sind nicht erlaubt. Gleichwohl richtet sich unsere Empfehlung auch an Schülerinnen und Schüler der MSS, sich an der iPad-Ausleihe des Landkreises zu beteiligen. Nur eine möglichst einheitliche technische Ausstattung von Klassen und Kursen führt zur Digitalisierung mit echtem Mehrwert und einer gewissen Bildungsgerechtigkeit. Schülerinnen und Schüler, die in der Schulbuchausleihe ohnehin von Leihgebühren befreit sind, erhalten die Leih-iPads sogar kostenfrei. Gern berät die MSS-Leitung über Möglichkeiten.
Schadensmeldung
Dieses Online Formular bietet Dir / Ihnen die Möglichkeit einen Defekt oder Schaden jeglicher Art am iPad oder Zubehör (Stift, Netzteil, etc.) direkt an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen / Schul-IT zu melden, wo man sich der Sache annehmen wird.