Hausordnung
des Gymnasiums zu St. Katharinen Oppenheim
Einvernehmen: | Schulausschuss | am: 25.06.2025 |
Zustimmung: | Schulelternbeirat | am: 21.05.2025 |
Versammlung der Klassensprecher*innen | am: 10.06.2025 | |
Benehmen: | Schulträger | am: 10.06.2025 |
Gesamtkonferenz | am: 27.05.2025 |
(1) Präambel
1.1 Unsere Schule ist eine Gemeinschaft, in der viele Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern[1] sowie weitere Beschäftigte zusammen leben und arbeiten. Es ist unser Ziel, eine Kultur des Miteinanders zu schaffen, in der alle in ihrer Individualität, in ihren Stärken und Schwächen geachtet werden. Auf diese Weise wollen wir eine Atmosphäre schaffen, in der alle zum gemeinsamen Lehren und Lernen angeregt und befähigt werden. Dies kann jedoch nur sinnvoll verwirklicht werden, wenn wir alle verantwortlich daran mitarbeiten, indem wir Achtung, Toleranz und Rücksicht zeigen und sorgfältig mit den uns anvertrauten Gütern umgehen.
1.2. Die vorliegende Hausordnung soll die Umsetzung unserer Werte für die Schulgemeinschaft ermöglichen. Sie hilft, die Rechte eines jeden zu wahren und die Notwendigkeit der Mitverantwortung aller am Schulleben Beteiligter aufzuzeigen.
1.3. Ausgrenzung, Mobbing und Cyber-Mobbing sind an unserer Schule nicht akzeptabel. Alle Beteiligten am Schulleben sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, sobald sie davon Kenntnis erhalten.
1.4. Unser Gymnasium hat sich ein Leitbild gegeben. Alle Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, alle Lehrkräfte sowie alle in der Schule Beschäftigte achten auf dessen Umsetzung.
1.5. Wir haben uns verpflichtet, der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) einen besonderen Stellenwert einzuräumen und verstehen uns als „Nachhaltige Schule“. Alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und alle in der Schule Beschäftigten achten die im BNE – Konzept verankerten Werte.
1.6. Diese Hausordnung zielt darauf ab, die Vorteile mobiler Geräte im Schulalltag zu nutzen und Risiken wie Ablenkung und Cybermobbing zu minimieren.
[1] Der in dieser Hausordnung verwendete Begriff „Eltern“ meint alle Personen, die für ein Kind bzw. einen Jugendlichen erziehungs- oder sorgeberechtigt sind.
(2) Allgemeine Regelungen für alle Schülerinnen und Schüler
2.1. Das Befahren des Schulgeländes ist nur in den Parkzonen von 7 Uhr bis Unterrichtsende gestattet. Autos, Motorräder, Fahrräder und Roller dürfen nur auf den ausgewiesenen Flächen abgestellt werden.
2.2. Ab 7 Uhr ist es den Schülerinnen und Schülern gestattet, das Hauptgebäude zu betreten und sich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes einschließlich des Anbaus „Ganztag“ aufzuhalten. Der Zugang zu den oberen Stockwerken sowie zum Neubau ist ab dem ersten Klingelzeichen um 7.45 Uhr erlaubt. Der Zutritt zu den Turnhallen und Umkleidekabinen ist mit dem Eintreffen der Sportlehrkraft gestattet.
2.3. Erscheint fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft, meldet die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher dies im Sekretariat.
2.4. Der Verwaltungsflur vor dem Sekretariat ist für Schülerinnen und Schüler weder Aufenthaltsbereich noch Durchgang. In diesem Bereich ist Ruhe zu halten.
2.5. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume, sie sind sauber zu halten und dürfen nicht beschädigt oder verschmutzt werden.
2.6. Der Sportplatz und die Laufbahn dürfen während der Schulzeit bis 13.05 Uhr nur in Begleitung einer Sportlehrkraft und außerhalb dieser Zeiten nur mit Sportschuhen betreten werden. Ausnahmen gelten für Alarmübungen oder bei Sonderveranstaltungen. Das Fußballspielen auf den Pausenhöfen ist Schülerinnen und Schülern mit Softbällen nur während der Ganztagsbetreuung (GTS) gestattet.
In Sporthallen und auf Sportplätzen sind Essen und Trinken grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für die beim Sportunterricht zur Erfrischung notwendigen Getränke. Glasflaschen sind nicht erlaubt.
2.7. Bei Raumwechsel sind die Räume zu schließen. Flure, Treppen und Gebäudegänge müssen als Fluchtwege jederzeit freigehalten werden.
2.8. Jegliche Sachbeschädigungen und Mängel sind umgehend einem Hausmeister oder einer Lehrkraft zu melden.
2.9. Bei Sachbeschädigungen aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften die Verursacher oder deren Eltern.
2.10. Schülerinnen und Schüler bringen keine hohen Geldbeträge oder Wertgegenstände mit in die Schule. Es besteht keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung. Fundsachen sind bei den Hausmeistern abzugeben.
2.11. Verkauf und Konsum von Alkohol und Drogen sowie Rauchen sind auf dem gesamten Schulgelände streng untersagt. Ausnahmen hinsichtlich des Verkaufs und Konsums von alkoholischen Getränken kann die Schulleitung (z.B. bei Sonderveranstaltungen wie Konzerten etc.) zulassen.
2.12. Insbesondere während der Pausen und in Freistunden ist jedes Verhalten zu vermeiden, das andere Schülerinnen und Schüler gefährden könnte.
2.13. Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle hochzustellen, die Jalousien hochzufahren und die Fenster zu schließen, um das Reinigungspersonal sowie die Hausmeister zu unterstützen.
2.14. Gedränge und Schubsereien sind an Bushaltestellen, Bahnhöfen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln zu vermeiden.
2.15. Alle Bekanntmachungen und Aushänge in den Gebäuden und auf dem Schulgelände sowie sämtliche Verkaufs- und Werbeaktionen müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
2.16. Lärm im Gebäude und Außengelände ist zu vermeiden. Rennen und lautes Verhalten in den Gängen sind verboten.
(3) Regelungen für Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Jahrgangsstufen
Jahrgangsstufen 5-8
Während der Unterrichtszeit
Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände nicht ohne aufsichtführende Lehrkraft verlassen.
Während der Mittagspause
Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände nicht ohne aufsichtführende Lehrkraft verlassen.
Nach Unterrichtsende bis zur Abfahrt des Busses oder Zuges
Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände nach regulärem Unterrichtsschluss verlassen. Im Laufe des Schultags erkrankte Schülerinnen und Schüler müssen vor regulärem Unterrichtsschluss von Eltern (bzw. volljährigen Vertretungsberechtigten) im Sekretariat abgeholt werden.
Während großer Pausen
In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler zügig die Säle und begeben sich auf den Pausenhof oder in das Erdgeschoss. Allen Schülerinnen und Schülern ist der Aufenthalt im Foyer und im Erdgeschoss des Haupt- und Ganztagsgebäudes gestattet. Witterungsbedingte Änderungen sind möglich (Klingelzeichen). Sonderregelungen für „Bewegte Pausen“ oder die Schulbibliothek sind außerdem möglich.
Während Freistunden
Während Freistunden ist den Schülerinnen und Schülern der Klassen 5-10 der Aufenthalt im Foyer, in der Bibliothek oder auf den Pausenhöfen gestattet.
Innenhof
Das Betreten des Innenhofs ist Schülerinnen und Schülern der Klassen 5-10 nur ausnahmsweise und in Begleitung einer Lehrkraft gestattet.
Mensa
Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 dürfen die Mensa in den großen Pausen, in Freistunden und in der Mittagspause (12.45 – 14 Uhr) nur zum Einkauf im Schulkiosk aufsuchen. In der Mittagspause ist die Mensa für Ganztages- und Tagesesser reserviert.
Jahrgangsstufen 9 und 10
Während der Unterrichtszeit
Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände nicht ohne aufsichtführende Lehrkraft verlassen.
Während der Mittagspause
Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 dürfen das Schulgelände ausschließlich in der Mittagspause verlassen.
Nach Unterrichtsende bis zur Abfahrt des Busses oder Zuges
Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände nach regulärem Unterrichts-schluss verlassen. Erkrankte Schülerinnen und Schüler können nach (telefonischer) Information an Eltern vor regulärem Unterrichts-schluss durch eine Lehrkraft nach Hause entlassen werden.
Während großer Pausen
In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler zügig die Säle und begeben sich auf den Pausenhof oder in das Erdgeschoss. Allen Schülerinnen und Schülern ist der Aufenthalt im Foyer und im Erdgeschoss des Haupt- und Ganztagsgebäudes gestattet. Witterungsbedingte Änderungen sind möglich (Klingelzeichen). Sonderregelungen für „Bewegte Pausen“ oder die Schulbibliothek sind außerdem möglich.
Während Freistunden
Während Freistunden ist den Schülerinnen und Schülern der Klassen 5-10 der Aufenthalt im Foyer, in der Bibliothek oder auf den Pausenhöfen gestattet.
Innenhof
Das Betreten des Innenhofs ist Schülerinnen und Schülern der Klassen 5-10 nur ausnahmsweise und in Begleitung einer Lehrkraft gestattet.
Mensa
Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 dürfen die Mensa in den großen Pausen, in Freistunden und in der Mittagspause (12.45 – 14 Uhr) nur zum Einkauf im Schulkiosk aufsuchen. In der Mittagspause ist die Mensa für Ganztages- und Tagesesser reserviert.
MSS 11-13
Während Unterrichtszeit, Mittagspause und nach Unterrichtsende
Schülerinnen und Schüler der MSS können das Schulgelände jederzeit verlassen.
Während großer Pausen und Freistunden
Schülerinnen und Schülern der MSS stehen in großen Pausen und in Freistunden das Foyer, die Pausenhöfe, außerdem der Innenhof, die Mensa und R 20 zur Verfügung.
Innenhof
Eingeteilte Oberstufenkurse sind für Sauberkeit und Ordnung im Innenhof verantwortlich. Die Nutzung des Innenhofs ist Kursen nur auf Antrag bei der Schulleitung und nur nach 16 Uhr möglich.
Mensa
Schülerinnen und Schüler der MSS dürfen die Mensa während der Mittagspause (12.45-14 Uhr) zum Einkauf im Schulkiosk und als Tagesesser besuchen, als Aufenthaltsbereich steht die Mensa in dieser Zeit nicht zur Verfügung.
(4) Regelungen zur Nutzung digitaler Endgeräte (Smartphones, Smartwatches, Tablets, Earpods etc.) durch Schülerinnen und Schüler
4.1. Sämtliche digitalen Endgeräte dürfen auf dem Schulgelände ausschließlich für schulische Zwecke benutzt werden.
4.2. Schülerinnen und Schüler dürfen auf dem Schulgelände nur Tablets (iPads) benutzen, die in das Mobile Device Management (MDM) des Schulträgers eingebunden sind.
4.3. Folgende Grundeinstellungen müssen an Tablets während der Unterrichtszeit vorgenommen und dürfen nur nach Aufforderung bzw. in Absprache mit einer Lehrkraft geändert werden: Mitteilungen erlauben [aus], Ton [aus], Sperren/Entsperren [ein],
AirDrop [aus], Hintergrundaktualisierung [aus].
4.4. Lehrkräfte dürfen Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände anlassbezogen dazu auffordern, ihren Bildschirm zu zeigen.
4.5. Eine Lehrkraft darf jederzeit anordnen, dass Schülerinnen und Schüler ihre persönlichen und/oder schulisch genutzten digitalen Endgeräte (z.B. iPads, Handys oder Kopfhörer) in ihrer Schultasche aufbewahren.
4.6. Fotografieren, Audio- und Videoaufnahmen sind nur mit Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt. Dies gilt auch für Tafelbilder.
4.7. Schülerinnen und Schüler müssen jederzeit ansprechbar sein und Durchsagen hören können. Kopfhörer, Earpods und ähnliche Geräte dürfen ab 07.55 Uhr nur von Schülerinnen und Schülern der MSS und nur in den Aufenthaltsräumen (R 20, Mensa und Bibliothek) sowie im Innenhof benutzt werden. Ausnahmen können Lehrkräfte in ihrem Unterricht gestatten.
4.8. Bei Regelverstößen können digitale Endgeräte eingezogen und im Sekretariat hinterlegt werden. Sie können nach Unterrichtsschluss abgeholt werden.
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Smartphones, Smartwatches u.Ä.
Klassen 5-9
Vor Unterrichtsbeginn 07.55 Uhr
Nutzung möglich (zu Kopfhörern oder Earpods etc. siehe Punkt 4.7.)
Nach Unterrichtsbeginn und bis zum Verlassen des Schulgeländes nach Unterrichtsende
Nutzung grundsätzlich untersagt;
Geräte müssen ausgeschaltet (oder im Flugmodus) in der Tasche bleiben
Klassen 10-13
Vor Unterrichtsbeginn 07.55 Uhr
Nutzung möglich (zu Kopfhörern oder Earpods etc. siehe Punkt 4.7.)
Nach Unterrichtsbeginn und bis zum Verlassen des Schulgeländes nach Unterrichtsende
Nutzung im Stummmodus außerhalb des eigenen Unterrichts gestattet
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Schulisch genutzte Tablets (z.B. iPads)
Klassen 5-7
Vor Unterrichtsbeginn 07.55 Uhr
Nutzung möglich (zu Kopfhörern oder Earpods etc. siehe Punkt 4.7.)
Nach Unterrichtsbeginn und bis zum Verlassen des Schulgeländes nach Unterrichtsende
Nutzung nur nach Aufforderung und Genehmigung durch eine Lehrkraft; Nutzung in Pausen untersagt
Klassen 8-13
Vor Unterrichtsbeginn 07.55 Uhr
Nutzung möglich (zu Kopfhörern oder Earpods etc. siehe Punkt 4.7.)
Nach Unterrichtsbeginn und bis zum Verlassen des Schulgeländes nach Unterrichtsende
Nutzung gestattet, wenn diese eine Lehrkraft im eigenen Unterricht nicht untersagt