Fahrtenkonzept
Das Fahrtenkonzept des Gymnasiums wurde von der Gesamtkonferenz verabschiedet. Es war zuvor von einer Konzeptgruppe, bestehend aus Eltern- und Schülervertreterinnen und -vertretern sowie Kolleginnen und Kollegen, über einen Zeitraum von zwei Jahren erarbeitet worden. Das Konzept sieht neben einer inhaltlichen Ausrichtung, die sich am pädagogischen Konzept orientiert, auch einen finanziellen Rahmen vor. Die finanziellen Obergrenzen pro Fahrt wurden zuletzt vom Schulelternbeirat am 26.04.2026 (einstimmig) und am 19.05.2026 von der Gesamtkonferenz unserer Schule festgelegt. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift „Richtlinien für Schulfahrten“ vom 04.11.2005.
Folgende verpflichtende Fahrten* werden an unserer Schule durchgeführt:
| Klassenstufe | Dauer | Ziel | Ausrichtung | Max. Kosten |
|---|---|---|---|---|
| 5 | 3 Tage 5 Tage (Bläser- und Chorklasse) | Gruppenhaus, Jugendherberge in der Nähe | Integration | 150,00 220,00 (Bläser- und Chorklasse) |
| 7 | 7 Tage | Neukirchen am Großvenediger, Österreich | Erlebnis Skifahren | 600,00 |
| 9/10 | 5 Tage | Ziel in Deutschland | Demokratieverständnis oder Gesellschaftliche Verantwortung oder Umwelt | 300,00 |
| MSS | 7 Tage | Ziel in Europa | Demokratieverständnis oder Gesellschaftliche Verantwortung oder Umwelt | 600,00 |
*) Diese Fahrten wurden zu verbindlichen Schulveranstaltungen erklärt , d.h. die Teilnahme ist für alle Schüler:innen verpflichtend. Eine Beurlaubung von für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann nur aus wichtigem Grund erfolgen (z.B. Teilnahme an einer Kur, längerer Auslandsaufenthalt, religiöse Gründe etc.). Darüber entscheidet der Schulleiter.
Die Leistungskurse Sport führen zusätzlich eine Ausbildungsfahrt „Ski“ innerhalb der MSS durch, die maximal 600,00 € kosten darf. Ihre Kursfahrt in MSS12 darf daher nicht mehr als 200,00 € kosten. Durch eigenes Engagement kann dieser Rahmen jedoch erweitert werden.
Für weitere, sogenannte optionale Fahrten in der Mainzer Studienstufe gelten folgende Regelungen:
- Optionale Fahrten können lediglich in MSS 13 angeboten werden.
- Der Schulleiter legt i.d.R. ein Jahr vorher einen Zeitkorridor für optionale Fahrten in der MSS 13 fest. Die Kolleginnen und Kollegen legen spätestens zu Beginn des Schuljahres fest, welche Fahrt sie ggf. anbieten wollen.
- Diese Fahrt findet nach den schriftlichen Abiturprüfungen statt und darf einen Kostenrahmen von 200,00 € nicht übersteigen.
- Es kann eine Fahrt im Kursverbund oder kursübergreifend angeboten werden.
Ausnahmen bezüglich der Terminierung sind Fahrten
- die im Rahmen einer AG stattfinden (z.B. Imperium Romanum)
- die im Rahmen eines Wettbewerbs stattfinden (z.B. Landesschultheatertage)
- die es jemandem nur im Klassen- oder Kursverband einer Schule ermöglichen, Zugang zu einer Stätte/einem Institut/einer Organisation zu bekommen (CERN).