Hausordnung: Regelwerk – Zusammenleben in der Schule

Die folgenden Regeln sollen helfen, ein geregeltes Miteinander aller am Schulleben Beteiligten zu ermöglichen.

Vor dem Unterricht und in den Freistunden

  • Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer steigen an den Einfahrtstoren ab, schieben ihr Rad und stellen es korrekt in den Ständern ab.
  • Motorfahrzeuge werden auf den Parkplätzen abgestellt.
  • Schülerinnen und Schüler dürfen vor der ersten Stunde das Schulhaus betreten und sich im Erdgeschoss des Alt- und Ganztagsbaus aufhalten. Der Zugang zu den Obergeschossen ist den Schülerinnen und Schülern erst mit dem Klingelzeichen um 7.45 Uhr erlaubt.
  • Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht haben, halten sich im Foyer auf, nicht in den Gängen.
  • Falls 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft erschienen ist, geht die Klassen-sprecherin bzw. der Klassensprecher oder die Stellvertretung zum Lehrerzimmer bzw. zum Sekretariat und meldet dies.
  • Während der Freistunden begeben sich Schülerinnen und Schüler der Orientierungs- und Sekundarstufe I zum Foyer, in die Bibliothek oder auf den Bolzplatz. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II  können sich außerdem im Pausenhof oder im Innenhof aufhalten.

In den großen Pausen

  •  In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassensäle und begeben sich auf den Pausenhof oder in das Erdgeschoss. Allen Schülerinnen und Schülern ist der Aufenthalt im Foyer und im Erdgeschoss des Alt- und Ganztagsbaus gestattet. Dieses Privileg wird entzogen, wenn Sauberkeit und Ordnung nicht eingehalten werden.
  • Bei Saalwechsel werden die Unterrichtsräume abgeschlossen. Sonderregelungen (z. B. bei Klassenarbeiten) trifft die Fachlehrkraft.
  • In den Treppenhäusern ist während der Pausen den Schülerinnen und Schülern nur die Lauf­richtung nach unten gestattet.
  • Der Aufenthalt im Verwaltungstrakt ist nur einzelnen Schülerinnen und Schülern mit triftigem Grund gestattet.
  • Die Kletterpyramide auf dem Sporthallenhof darf nur von Schülerinnen und Schülern bis Jahrgangsstufe 7 genutzt werden. Mehr als zwölf Personen gleichzeitig sind auf dem Gerät nicht zugelassen. Bei der Kletterwand ist Übersteigen und Sitzen/Liegen auf der Abdachung nicht erlaubt.

Auf dem Sportplatz

  • Das gesamte Sportgelände – mit Ausnahme von Bolz- und Basketballplatz – darf außerhalb des Unterrichts von der ersten bis zur sechsten Stunde von den Schülerinnen und Schülern nicht betreten werden.
  • Der Sportplatz darf ab 12.10 Uhr von den Ganztagsschülerinnen und -schülern unter Aufsicht benutzt werden, sofern dort kein Unterricht stattfindet. Weitere Gruppen können ab 13.00 Uhr nach Anmeldung bei der Aufsicht zugelassen werden.

Während des gesamten Unterrichtstages

  • Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) müssen alle elektronischen Kommunikationsgeräte (Smartphones, Tablets etc.) während des gesamten Schultages und auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet lassen.
  • Schülerinnen und Schüler der MSS dürfen ihre Mobiltelefone im Schulhaus und auf dem Schulgelände im Lautlos-Modus benutzen. Im Unterricht und während der Essenszeiten in der Mensa dürfen die Geräte nicht benutzt werden. Über Ausnahmen entscheiden die Lehrkräfte. Um Schülerinnen und Schüler der MSS von jüngeren zu unterscheiden, müssen diese sich gegenüber Lehrkräften ausweisen können (z.B. durch einen Schülerausweis). Gelingt das nicht, werden die Geräte eingezogen. Grundsätzlich werden bei Zuwiderhandlungen die Geräte durch Lehrkräfte eingezogen und über das Sekretariat dem Schulleiter übergeben.
  • Die Schulleitung empfiehlt Schülerinnen und Schülern, keine elektronischen Geräte mit in die Schule zu bringen. Bei Beschädigung oder Verlust (z.B. Diebstahl) kann die Schule nicht haften.
  • Essen, Trinken und das Kauen von Kaugummis sind während des Unterrichts nicht erlaubt.
  • Der Aufenthalt auf Bolzplatz und Basketballplatz ist den Schülerinnen und Schülern erlaubt, sofern kein Unterricht dort stattfindet – nicht jedoch auf den Laufbahnen und dem übrigen Sportfeld.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II können das Schulgelände während der Schulzeit verlassen, alle anderen nur im Ausnahmefall und mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft.
  • Schuleigene Gegenstände und Mobiliar sind mit Sorgfalt zu behandeln. Bei Sachbeschädigung haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Jeder Einzelne achtet an allen Orten auf Ordnung und Sauberkeit: Abfälle sind in die Abfallbehälter zu entsorgen, Stühle und Tische sind nach Benutzung wieder an ihren ursprünglichen Ort zu stellen.
  • Aus Gründen des Umweltschutzes wird Müll korrekt entsorgt, das Licht beim Verlassen des Klassensaales ausgeschaltet und während der Heizperiode werden die Fenster bis auf kurzes Stoßlüften geschlossen gehalten.
  • Höhere Geldbeträge und Wertgegenstände sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Bei Verlust besteht keine Haftung. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.
  • Den Konsum von Alkohol und Drogen regelt § 93 der Schulordnung.
  • Das Rauchen auf dem Schulgelände und den angrenzenden Gehwegen ist nicht gestattet.
  • Auf den Pausenhöfen ist das Ballspielen – außer Tischtennis – untersagt.
  • Das Werfen von Schneebällen ist wegen des Verletzungsrisikos nicht gestattet.
  • Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.

Nach Unterrichtsschluss

  • Zur Unterstützung des Reinigungspersonals werden zwischen fünfter und sechster Stunde die Säle gereinigt und von der letzten Gruppe im Raum werden alle Stühle auf die Tische gestellt.
  • Schülerinnen und Schüler, die nicht im öffentlichen Linienverkehr befördert werden, gehen nach Schulschluss nach Hause. Die Versicherung übernimmt eine Haftung nur für den direkten Weg. Fahrschülerinnen und Fahrschüler, für die Wartezeiten bis zur Abfahrt entstehen, halten sich im Foyer oder auf dem Schulhof auf und werden dort beaufsichtigt.
  • Radfahrerinnen und Radfahrer schieben ihr Rad bis zu den Toren und steigen erst nach Verlassen des Schulgeländes auf.
  • An den Bushaltestellen, am Bahnhof und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Drängeln und Schubsen zu unterlassen. Jeder soll dazu beitragen, dass das Warten auf den Bus und die Bahn so wie die Fahrt für jeden so angenehm wie möglich wird.

In der Öffentlichkeit

Mitglieder der Schulgemeinschaft sind sich bewusst, dass sie auf dem Schulweg, bei Klassenfahrten und Exkursionen und immer, wenn sie in der Öffentlichkeit auftreten, Botschafter der Schule sind.

Schlusswort

Jede Schülerin und jeder Schüler soll gut und konstruktiv mitarbeiten können und seinen Mitschülerinnen und Mitschüler nicht durch störendes Verhalten die Möglichkeit zur Mitarbeit und zum Lernen nehmen.

Bei Problemen im Schulalltag können die Mitschülerinnen und Mitschüler, die Klassenvertretung, die Schülervertretung, der Schulelternbeirat, die Verbindungslehrer, die Klassenleitungen, die Stufen-leitungen und die Schulleitung helfen.

Kleine Änderungen und Anpassungen an diesem Regelwerk können im Benehmen von Schulleitung, Personalvertretung, Schülervertretung und Schulelternbeirat vorgenommen werden.

Dieses Regelwerk gilt ab dem Schuljahr 2015/2016.

Dr. Hendrik Förster, OStD
Schulleiter

Kontakt
Gymnasium zu St. Katharinen Oppenheim