Bibliothek
Die Schul-Bibliothek ist in der Regel von 7:55 – 13:00 Uhr geöffnet.
Der Aufenthalt in der Bibliothek ist gemäß Benutzungsordnung zwecks Ausleihe und Rückgabe von Büchern und zur Stillarbeit möglich.
Ausleihzeiten für Schülerinnen und Schüler:
Bücher können bei der Aufsicht vor Ort ausgeliehen oder zurückgegeben werden.
Rückgabemöglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten:
Ausgeliehene Bücher können in den Rückgabeschrank vor dem Bibliothekseingang auch außerhalb der Öffnungszeiten eingeworfen werden.
Bibliotheksordnung
§ 1 Allgemeines
Die Schulbibliothek des Gymnasiums zu St. Katharinen ist eine schulische Einrichtung, die dazu dient, dem Besucher ein Arbeiten in unbedingter Ruhe zu ermöglichen. Ausgenommen von diesem Ruhegebot ist die Einweisung von Kursen und Klassen in die Bibliotheksarbeit.
§ 2 Bibliotheksordnung
- Mappen, Taschen und Mäntel sind unmittelbar nach Betreten der Bibliothek an der Garderobe rechts des Eingangs abzulegen.
- Rauchen, Essen, Trinken und lautes Reden sind in den Bibliotheksräumen nicht gestattet.
- Lediglich Schreibgerät und Papier sowie eigene Bücher dürfen mitgenommen werden. Eigene Bücher sind beim Verlassen der Bücherei unaufgefordert der Aufsicht vorzuzeigen.
- Benutzer, die wiederholt gegen die Benutzerordnung verstoßen, können ganz oder teilweise von der Benutzung ausgeschlossen werden.
§ 3 Nutzung des Lesesaals
Der Lesesaal ist kein Aufenthaltsraum, sondern soll zur Stillarbeit oder für angemeldete Veranstaltungen genutzt werden. In allen Fällen gilt auch hier, dass die Garderobe zu nutzen ist.
§ 4 Benutzerkreis
Zur Benutzung der Bibliothek sind alle Lehrer und alle Schüler des Gymnasiums sowie die angemeldeten Benutzer der Stadtbibliothek berechtigt.
§ 5 Benutzerpflichten
- Der Benutzer ist verpflichtet, die Vorschriften der Benutzungsordnung zu befolgen.
- Der Benutzer hat die Pflicht, die ausgeliehenen Bücher sowie auch die Computer sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderungen, Beschmutzung und Beschädigungen zu bewahren. Evtl. Schäden oder Verlust sind der Bibliotheksleitung unverzüglich mitzuteilen.
- Bei Verlust, Beschädigung oder Verschmutzung haftet der Benutzer im Umfang des Sachwertes.
- Der Benutzer hat die Pflicht, alle entnommenen Bücher und Zeitschriften an ihren richtigen Platz zurückzustellen.
- Die Benutzung des Internets ist nur gestattet, wenn sie im unterrichtlichen Kontext eingebunden ist. Sowohl der Zeitpunkt der Nutzung als auch der Grund sind im ausliegenden Benutzerheft von der Aufsicht einzutragen.
§ 6 Ausleihe
- Alle Benutzer (Lehrer, Schüler, Nutzer der Stadtbibliothek) dürfen nur über die jeweils gültigen Systeme ausleihen. Die Frist beträgt drei Wochen.
- Eine kurzfristige Ausleihe (Einsatz im Unterricht, Erstellen von Kopien) ist nach Eintrag in das dafür vorgesehene Heft möglich. Bände mit einem roten Etikett dürfen nicht zum Kopieren verwendet werden.
§ 7 Öffnungs- und Ausleihzeiten
Die Ausleihzeiten der Stadtbibliothek:
Dienstag 18.00 – 20.00 Uhr
Donnerstag 17.00 – 19.00 Uhr
Freitag 16.00 – 18.00 Uhr