Kenn deine Rechte

Schüler*innenvertretung

Eure Rechte

Übersicht über Schüler*innenrechte

Wir haben aus den Verwaltungsvorschriften alle Rechte der Schülerinnen und Schüler einmal für euch zusammengestellt und sie so aufgeschrieben, wie wir sie verstehen.

  1. Eine Schüler*innenvollversammlung wird einberufen, wenn 100 Schüler*innen das bei der SV beantragen.
  2. Jede*r Schüler*in hat das Recht, eine Schülerzeitung herauszugeben.
  3. Die Vertrauenslehrkräfte sowie die SV haben ein Auskunftsverweigerungsrecht. Sie müssen/dürfen keine vertrauliche Informationen von Schüler*innen weitergeben.
  4. Jede*r hat das Recht, einmal im Monat eine Klassenversammlung/stunde einzuberufen. Dort kann man klasseninterne, unterrichtliche oder schulische Themen besprechen. Diese Stunde muss man bei der Klassenleitung beantragen, wird von den Klassensprecher*innen geleitet und kann ohne Lehrkraft stattfinden.
  5. Die Klassenversammlung kann die Einberufung der Klassenkonferenz (Konferenz aller Lehrkräfte der Klasse) verlangen.
  6. Klassensprecher*innen können an Klassenkonferenzen teilnehmen.
  7. Die KSV und die SV können die Einberufung einer Gesamtkonferenz verlangen.
  8. Die Vertrauenslehrkräfte haben eine wöchentliche Sprechstunde (dienstags, 6. Std).
  9. Jede Vertrauenslehrkraft kann abgewählt und ein*e Nachfolger*in nachgewählt werden.
  10. Die SV kann ebenfalls abgewählt werden.
  11. Die SV kann auf Beschluss auch vor den Sommerferien gewählt werden.
  12. Jede*r Schüler*in kann sich bei der Wahl für die Schulämter aufstellen lassen, nicht nur Klassensprecher*innen.
  13. Jede*r Schüler*in hat das Recht auf Bildung/Unterricht.
  14. Alle Themen, die in Überprüfungen (Arbeiten oder HÜs) vorkommen, müssen vorher im Unterricht behandelt werden.
  15. HÜs dürfen sich nur auf die letzten beiden Stunden beziehen und nicht länger als 15 Minuten dauern (in der MSS 30 Minuten).
  16. Über die Ferien dürfen keine Hausaufgaben aufgegeben werden.
  17. Klassenarbeiten müssen mindestens eine Woche vorher angekündigt werden.

Entscheidungsprozess am Gymnasium zu St. Katharinen

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Gymnasium zu St. Katharinen Oppenheim