Schüler*innenvertretung
Eure Rechte
Übersicht über Schüler*innenrechte
Wir haben aus den Verwaltungsvorschriften alle Rechte der Schülerinnen und Schüler einmal für euch zusammengestellt und sie so aufgeschrieben, wie wir sie verstehen.
- Eine Schüler*innenvollversammlung wird einberufen, wenn 100 Schüler*innen das bei der SV beantragen.
- Jede*r Schüler*in hat das Recht, eine Schülerzeitung herauszugeben.
- Die Vertrauenslehrkräfte sowie die SV haben ein Auskunftsverweigerungsrecht. Sie müssen/dürfen keine vertrauliche Informationen von Schüler*innen weitergeben.
- Jede*r hat das Recht, einmal im Monat eine Klassenversammlung/stunde einzuberufen. Dort kann man klasseninterne, unterrichtliche oder schulische Themen besprechen. Diese Stunde muss man bei der Klassenleitung beantragen, wird von den Klassensprecher*innen geleitet und kann ohne Lehrkraft stattfinden.
- Die Klassenversammlung kann die Einberufung der Klassenkonferenz (Konferenz aller Lehrkräfte der Klasse) verlangen.
- Klassensprecher*innen können an Klassenkonferenzen teilnehmen.
- Die KSV und die SV können die Einberufung einer Gesamtkonferenz verlangen.
- Die Vertrauenslehrkräfte haben eine wöchentliche Sprechstunde (dienstags, 6. Std).
- Jede Vertrauenslehrkraft kann abgewählt und ein*e Nachfolger*in nachgewählt werden.
- Die SV kann ebenfalls abgewählt werden.
- Die SV kann auf Beschluss auch vor den Sommerferien gewählt werden.
- Jede*r Schüler*in kann sich bei der Wahl für die Schulämter aufstellen lassen, nicht nur Klassensprecher*innen.
- Jede*r Schüler*in hat das Recht auf Bildung/Unterricht.
- Alle Themen, die in Überprüfungen (Arbeiten oder HÜs) vorkommen, müssen vorher im Unterricht behandelt werden.
- HÜs dürfen sich nur auf die letzten beiden Stunden beziehen und nicht länger als 15 Minuten dauern (in der MSS 30 Minuten).
- Über die Ferien dürfen keine Hausaufgaben aufgegeben werden.
- Klassenarbeiten müssen mindestens eine Woche vorher angekündigt werden.